AGB
Maßanfertigung

Inhalt

Allgemeine Geschäftsbedingungen bei Maßanfertigung

für die Erbringung von Dienst- und Werkleistungen (Maßanfertigung, Änderung und Reparatur von Bekleidung) von

Werkstatt Daniela Nadler (Stil-Werkstatt)

Daniela Nadler

Osterwiecker Straße 43

38690 Goslar

E-Mail: info@daniela-nadler.de

(nachfolgend „Auftragnehmerin“)

gegenüber ihren Kund:innen

(nachfolgend „Auftraggeber“).

1. Allgemeines

1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge, die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer unter Einbeziehung dieser AGB geschlossen werden.

1.2
Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Auftragnehmerin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

2.1

Die Auftragnehmerin verpflichtet sich zur Erbringung der vereinbarten Leistungen, insbesondere aus folgenden Bereichen:

•  Maßanfertigung von Bekleidung,

•  Maßschnitterstellung,

•  Änderung & Reparatur von Maßanfertigungen aus eigenem Haus,

•  individuelles Upcycling von Bekleidung.

 

2.2

Vor Auftragserteilung findet in der Regel ein kostenpflichtiges Beratungsgespräch statt (Kosten: 35,00 €).
Kommt im Anschluss ein Auftrag zustande, wird die Beratungsgebühr auf den Werklohn angerechnet.

2.3
Der genaue Leistungsumfang wird im Einzelfall
zwischen den Parteien vereinbart und im Auftragsblatt festgehalten.

3. Leistungsänderung auf Wunsch des Auftraggebers

3.1
Wünscht der Auftraggeber nach Vertragsschluss – auch während einer Anprobe – Änderungen oder Ergänzungen der vereinbarten Leistung (z. B. abweichende Verarbeitung, zusätzliche Details), so ist die Auftragnehmerin nicht verpflichtet, diesem Wunsch ohne Weiteres nachzukommen, insbesondere wenn dadurch ein nicht unerheblicher Mehraufwand an Zeit oder Material entsteht.

3.2
Ist die Auftragnehmerin zur Änderung bereit, teilt sie dem Auftraggeber den entstehenden Mehraufwand (Zeit und ggf. Materialkosten) vor Umsetzung mit.
Die Durchführung erfolgt erst nach Zustimmung des Auftraggebers, mündlich oder in Textform.

3.3
Besondere Verarbeitungswünsche (z. B. abweichend von der handwerksüblichen Standardverarbeitung) sind vom Auftraggeber möglichst frühzeitig, spätestens jedoch bei der ersten Anprobe, mitzuteilen.
Werden solche Wünsche nicht rechtzeitig mitgeteilt, erfolgt die Verarbeitung nach dem fachlichen Standard der Auftragnehmerin.

4. Mitwirkungspflichten des Auftragsgebers und Termine

4.1
Der Auftraggeber stellt der Auftragnehmerin alle für die Auftragserfüllung notwendigen Informationen, Maße und ggf. Material rechtzeitig zur Verfügung und nimmt vereinbarte Termine (Beratung, Anproben, Abholung) wahr.

4.2
Vereinbarte Termine sind spätestens 24 Stunden vorher abzusagen.
Wird ein Termin ohne rechtzeitige Absage versäumt, ist die Auftragnehmerin berechtigt, eine Aufwandspauschale von 20,00 € in Rechnung zu stellen, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass ihm kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.

4.3
Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nach, verlängern sich vereinbarte Fertigstellungstermine entsprechend; hierdurch entstehender Mehraufwand kann gesondert berechnet werden.

5. Vergütung und Zahlung

5.1
Der Werklohn wird individuell auf Grundlage des geschätzten Zeitaufwands als Von-bis-Spanne kalkuliert und im Auftragsblatt festgehalten.
Materialkosten (Stoff, Kurzwaren, Schnittpapier etc.) werden gesondert vom Arbeitslohn berechnet.

5.2
Erfolgt die Anprobe oder Übergabe im Rahmen eines Hausbesuchs, wird zusätzlich eine Fahrtkostenpauschale nach Aufwand berechnet, die vorab mitgeteilt wird.

5.3
Zahlung erfolgt in der Regel in drei Teilbeträgen:
1) 30 % Anzahlung bei Auftragserteilung,
2) 40 % bei der (ersten) Anprobe,
3) Restzahlung bei Abholung des fertigen Werkstücks.
Abweichende Vereinbarungen sind möglich und werden im Auftragsblatt festgehalten.

5.4
Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist eine Rechnung innerhalb von 14 Tagen nach Zugang zur Zahlung fällig.

5.5
Zeichnet sich während der Auftragsbearbeitung ab, dass der geschätzte Werklohn um mehr als 15–20 % überschritten wird, informiert die Auftragnehmerin den Auftraggeber hierüber unverzüglich, bevor die entsprechenden Mehrarbeiten ausgeführt werden.

6. Abnahme und Fertigstellung

Die Fertigstellung wird dem Auftraggeber mitgeteilt; die Übergabe erfolgt bei Abholung oder vereinbarter Übergabe.

7. Kündigung

Kündigt der Auftraggeber den Vertrag ohne wichtigen Grund, gilt § 648 BGB:
Die Auftragnehmerin bleibt zur vereinbarten Vergütung berechtigt, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen anrechnen lassen.

8. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Fristen; abweichende Regelungen bestehen nicht.

9. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Werklohns bleibt das fertiggestellte Werkstück im Eigentum der Auftragnehmerin.

10. Haftung

Die Auftragnehmerin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

11. Datenschutz

Die Auftragnehmerin behandelt alle im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt gewordenen Informationen vertraulich und verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften (DSGVO, BDSG).
Näheres regelt die Datenschutzerklärung auf der Website.

12. Widerrufsrecht

Bei der Maßanfertigung von Bekleidung nach individuellen Kundenmaßen besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht, da es sich um nicht vorgefertigte Ware handelt, für deren Herstellung die individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Auftraggeber maßgeblich ist.

13. Schlussbestimmungen

13.1
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

13.2
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

13.3
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen mit angemessener Ankündigungsfrist zu ändern.

13.4
Vertragssprache ist Deutsch.

14. Streitbeilegung

Die Auftragnehmerin ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Letzte Aktualisierung: August 2026

Stern-Icon - 2 sechszackige Sterne

„Stil entsteht nicht durch Regeln.

Stil entsteht, wenn du beginnst, dich selbst zu sehen.
Finde dein Maß und kreiere deinen Stil.“

Werkstatt Daniela Nadler

📩 info@daniela-nadler.de

📞 +49 173 – 63 67 217

Osterwiecker Straße 43, 38690 Goslar

Lust auf ein Kennenlernen?

Ich freu mich auf deine Nachricht.

© 2026 Daniela Nadler